bifa-aktuell | 15.12.2020

Recyclingfähigkeit von Verpackungen

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Das Verpackungsgesetz verpflichtet die Dualen Systeme, recyclingfähige Verpackungen bei den Lizenzentgelten gegenüber nicht recyclingfähigen zu bevorzugen.

Das bifa Umweltinstitut hat dazu gemeinsam mit dem Dualen System Interseroh bereits im Jahr 2018 eine Bewertungsmethode entwickelt. Diese Methode wird ständig weiterentwickelt. Sie wurde nun anhand des zum 01.09.2020 veröffentlichten Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister aktualisiert.

Aus Sicht des bifa ist der Mindeststandard der Zentralen Stelle als einheitliche Rahmensetzung für alle Dualen Systeme und Inverkehrbringer sehr hilfreich. Der Mindeststandard spannt eine verbindliche Richtschnur für die einheitliche Bewertung recycling-kritischer Verpackungsgestaltungen.

bifa begrüßt die Aktualisierung des Mindeststandards, die neue Entwicklungen und Erkenntnisse berücksichtigt. Eine unerlässliche Voraussetzung für die Recyclingfähigkeit ist das Vorhandensein einer Sortier- und Verwertungsinfrastruktur, die ein hochwertiges werkstoffliches Recycling der Verpackung erlaubt. Der aktualisierte Mindeststandard weist neu aus, dass für Verpackungen aus Polystyrol, Verbundverpackungen auf Papierbasis und für kleinformatige, flexible Verpackungen aus Polyolefinen aktuell nur begrenzte Kapazitäten für eine hochwertige Verwertung zur Verfügung stehen. Für solche Verpackungen ist also von einer eingeschränkten Recyclingfähigkeit auszugehen.

Gerne unterstützt bifa Sie bei der Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und der Identifikation entsprechender Verbesserungspotenziale. Dabei ist zu beachten, dass die Bewertung der Recyclingfähigkeit nicht alle Aspekte einer nachhaltigen Verpackungsgestaltung abdeckt. Hier ermöglichen Ökobilanzen eine umfassendere Bewertung. Die Ökobilanzierung ist eines der Kerngebiete am bifa. Wir erstellen seit vielen Jahren Ökobilanzen für unterschiedlichste Verpackungen.

Sie wünschen weitere Informationen?
Gerne können Sie mich kontaktieren:

Thorsten Pitschke
tpitschke@bifa.de