Pressemitteilung | 22.02.2013

Online-Nachweis der landwirtschaftlichen Klärschlammentsorgung: bifa zeigt Neuheiten zum „Bayerischen Klärschlammnetz“

Bereits seit dem Jahr 2007 betreut bifa das Online-Angebot im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Nach den Vorgaben der Klärschlammverordnung müssen Klärschlammaufbringungen zu Düngezwecken bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Kreisverwaltungsbehörden angezeigt werden. Dieses Verfahren wird seit 2001 über das Bayerische Klärschlammnetz abgewickelt, das die Bearbeitung beschleunigt und den Arbeitsaufwand für Kläranlagenbetreiber und Ämter deutlich verringert. In anderen Bundesländern erfolgt eine elektronische Abwicklung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung nicht oder nur in Ansätzen.

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 18.574 Voranzeigen gestellt und 11.800 Klärschlammlieferungen von 839 Kläranlagen genehmigt und vollzogen. Die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm geht in der Tendenz zurück: So wurden 2011 bundesweit rund 29 % landwirtschaftlich verwertet und 55 % verbrannt. In Bayern liegt der Anteil der landwirtschaftlichen Verwertung mittlerweile unter 20 %.

Bei Fragen zum Projekt: Thorsten Pitschke, E-Mail

www.klaerschlamm.bayern.de