bifa-Text | 01.01.2008

bifa-Text Nr. 40 „Citizen Value“-orientiertes Benchmarking für die öffentliche Abfallwirtschaft

Im Rahmen eines vom Freistaat Bayern initiierten und beauftragten Forschungsprojektes hat das bifa Umweltinstitut eine spezielle Benchmarking-Konzeption für den Bereich „Vermeidung und Verwertung von Siedlungsabfällen“ entwickelt. Diese Konzeption soll den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern als „Citizen Value“-orientiertes Benchmarking nutzbringend zur Verfügung gestellt werden.

Verstanden wird unter dem „Citizen Value“ – in Abgrenzung zu den reinen Gewinnerzielungsabsichten privater Unternehmen (Stichwort: „Shareholder Value“) – ein gemeinwohlorientierter Nutzen. Dieser Nutzen umfasst langfristige Entsorgungssicherheit bei bestmöglichem Service, hohem ökologischen Niveau und sozialverträglichen Gebühren.

Zentraler Bestandteil des Untersuchungsdesigns ist ein praxisnahes, hierarchisch ausgerichtetes Kennzahlensystem. Die Kennzahlen sind dabei nicht nur prozessbezogen definiert, sondern sie beziehen sich auch auf die verschiedenen Leistungsdimensionen, in welchen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger operieren. Hierbei handelt es sich um die – mitunter konträren und somit konfliktträchtigen – Zielbereiche „Vermeidungs- und Verwertungsleistungen“, „Kosten“, „Abfallgebühren“ und „Kunden- bzw. Bürgernutzen“. Dadurch eröffnen sich die Möglichkeiten einer mehrdimensionalen und damit „Citizen Value“-orientierten Kennzahlenbetrachtung.

Um die Vergleichbarkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger trotz individueller Strukturbesonderheiten zu gewährleisten, werden spezielle Kennzahlen festgelegt, die eine Klassifikation der Vergleichspartner in relativ homogene Gruppen (= „Cluster“) ermöglichen. Die erforderlichen Daten wurden im Herbst 2007 exemplarisch bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Bayern in Form eines standardisierten Fragebogens erhoben und mittels geeigneter statistischer Verfahren ausgewertet. Als Ergebnis der Analyse wird eine Cluster-Bildung unter Einbeziehung der Kriterien „Gebietsstruktur“, „Art des Rechnungswesens“ und „Fremdbezug“ empfohlen.

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